Das Grundstück hat eine Größe von ca. 497.000 m², wovon noch circa 300.000 m² zur Verfügung stehen. Großzügige Baufelder mit Grünflächen durchzogen bieten außreichend Raum für zukunftsweisende Nutzungskonzepte.
Für das Gelände gibt es Planungsrecht, wodurch es zu keinen jahrelangen Vorlaufkosten und Planungshemmnissen kommt. Der Bebauungsplan Nr. 465, 1. Änderung weist MK und GE- Gelände aus.
Restriktionen: Großflächiger Einzelhandel nur bei Nachweis der Atypik in Bezug auf §11 Abs. 3 BauNVO zulässig.
Das Grundstück ist vollständig erschlossen und es stehen unterschiedlich große Baugrundstücke verfügbar, je nach Wahl für individuelle Planungen.